Medizinisches Assistenzpersonal

Mit dem sog. MTA-Reformgesetz, dem Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, ändert sich auch die Berufsbezeichnung - aus Medizinisch-technischen Radiologie-AssistentInnen werden Medizinische TechnologInnen für Radiologie (MTR).

Neben einheitlichen Ausbildungsinhalten und -Qualität beinhaltet das reformierte Ausbildungsgesetz u.a. auch die bundesweite Vergütung der praktischen Ausbildung und mehr praktische Inhalte/Anteile.

Alle Untersuchungen in unserer Praxis werden von qualifizierten, staatlich-geprüften MTR oder Medizinischen Fachangestellten mit radiologischer Zusatzqualifikation (dem sog. „Röntgenschein“) durchgeführt.

Mehrere Praxis-AssistentInnen unterstützen zusätzlich die Organisation der Abläufe und die Vorbereitung der einzelnen Untersuchungen.

Unser Ziel ist es, Ihnen während des Aufenthaltes als PatientIn in unserer Praxis Sorgen und Ängste zu nehmen und Ihnen vor, während und nach der Untersuchung mit modernster Untersuchungstechnik und bei professioneller Betreuung eine persönliche Atmosphäre zu schaffen.   

Sollten Sie Fragen oder Bedenken haben, stehen Ihnen unsere MirarbeiterInnen gern zur Verfügung.

Interessieren Sie sich für den Ausbildungsberuf der Medizinischen TechnologIn für Radiologie? Wir bilden auch aus - sprechen Sie uns gern an!