Häufige Fragen


 
Warum befindet sich die Praxis in einem Krankenhaus?

Die vormals krankenhauseigene Röntgenabteilung wurde 1997 zu einer modernen, freundlich eingereichteten Praxis mit den neuesten Diagnose-Geräten umgebaut, die sowohl ambulante radiologische Untersuchungen durchführt wie auch stationäre Patienten des Krankenhauses versorgt.
Außerdem besteht eine besonders enge Kooperation mit dem am Krankenhaus ansässigen Ärztehaus sowie der Radiologie des St.-Elisabeth-Krankenhauses.
Durch die Zusammenarbeit mit Ihrem überweisenden Arzt wird die fachübergreifende Patientenbetreuung gewährleistet.
 
Wer wird mich untersuchen?

Die Untersuchungen werden von qualifizierten, gut ausgebildeten MTRA durchgeführt, wodurch eine hohe Qualität der Untersuchung erreicht wird.
Anschließend erfolgt die Befunderhebung durch den Radiologen, der auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert ist.
Ultraschall-Untersuchungen werden von den Fachärzten selbst vorgenommen.

Natürlich erfolgt an allen Arbeitsplätzen eine ständige Qualitätskontrolle nach den Vorgaben der Röntgen-Verordnung, den Leitlinien der Bundesärztekammer und den Qualitätsvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
 
Wie kommt der Befund zu meinem Arzt?

Die Besprechung der Untersuchungsergebnisse bei ambulanten Patienten erfolgt durch Ihren überweisenden Arzt.
Die Befunde liegen dort nach etwa 4-5 Tagen vor, in dringenden Fällen kann auch ein Kurzbefund mitgegeben werden.
 
Muss ich lange warten, obwohl ich einen Termin habe?

Wir bemühen uns immer, die Termine einzuhalten und die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Es kann aber vorkommen, dass Notfalluntersuchungen nötig sind, die dann auch sofort durchgeführt werden müssen. Wir können in diesen Fällen nur um Ihr Verständnis bitten und hoffen, dass die wechselnde Bilderausstellung sowie die ausliegenden Zeitschriften in unserer Praxis die Wartezeit nicht zu lang werden lassen. Wenn es die Untersuchung nicht verbietet, können Sie die zum Krankenhaus gehörende Cafeteria besuchen.
 
Warum muss eigentlich diese Untersuchung durchgeführt werden?
Die Notwendigkeit jeder Untersuchung legt Ihr behandelnder Arzt fest. Es ist deshalb wichtig, diesen gleich anzusprechen, wenn Sie Zweifel bzgl. der Notwendigkeit der Untersuchung haben oder eine ähnliche Untersuchung vor Kurzem erst durchgeführt wurde.
 
Brauche ich einen Überweisungsschein?

Für Patienten, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist der Überweisungsschein dringend nötig. Ohne diesen dürfen wir keine Röntgenuntersuchungen durchführen.

Auch Privatpatienten sollten immer mit einem Überweisungsschein zu ihrem Termin erscheinen, da sich viele Untersuchungen an der jeweiligen Fragestellung orientieren und es sehr schwierig werden kann, wenn man ohne Fragestellung untersucht.
 
Muss ich die Praxisgebühr bezahlen?

Wenn der Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal ist, wird auch keine Praxisgebühr einbehalten, ansonsten müssen die 10 Euro in der Praxis gezahlt werden.
Sie bekommen dann eine Rücküberweisung zu Ihrem Haus- oder Facharzt, damit Sie dort nicht noch einmal die Praxisgebühr bezahlen müssen.
 
Wie hoch ist die Strahlenbelastung?

Jede Untersuchung mit Röntgenstrahlen stellt eine Strahlenbelastung dar. Deswegen sollten überflüssige Untersuchungen vermieden werden. Aber viele Erkrankungen lassen sich nur mit diesen Untersuchungsmethoden erkennen. Die heutigen modernen Röntgengeräte können die Strahlenbelastung so weit verringern, dass bei einer einfachen Röntgenuntersuchung (z.B. Lungenaufnahme) die Strahlenbelastung kaum höher ist als die natürliche Strahlenbelastung. Bei anderen Untersuchungen, wie z.B. Durchleuchtung, Mammografie oder Computertomografie ist die Strahlenbelastung höher. Trotzdem ist es extrem unwahrscheinlich, dass dies zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit führen wird.
 
Wann sollte das Auto zu Hause bleiben?

Bestimmte Medikamente führen zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Dazu zählt z.B. Buscopan, welches man bei einigen Untersuchungen des Verdauungstraktes gegeben wird. Auch bei anderen Untersuchungen, wie die PRT oder bei der Stanzbiopsie sollten Sie sich abholen lassen oder auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen.
 
Muss ich meine Medikamente absetzen?

In der Regel können Sie ihre Medikamente wie gewohnt einnehmen. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. bestimmte Tabletten, die bei Diabetes eingenommen werden müssen. Diese müssen 3 Tage vorher abgesetzt werden, wenn Sie eine Untersuchung mit jodhaltigem Kontrastmittel bekommen.
Es können hier aber nicht alle Beispiele aufgezählt werden. Deshalb sollten Sie bei der Terminvereinbarung fragen, ob Sie ihre Medikamente ganz normal weiter einnehmen können.